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StVG § 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit

StVG § 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit

[ Auszug: (1) Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung ... ]